Deutsche Sprachgeschichte

Ñòðàíèöà: 15/16

1. Der einfache Satz.

2. Der zusammengesetzte Satz.

3. Die Negation.

1. Schon im Ahd. war die vorherrschende Satzform der zweigliedrige Satz mit einer Subjekt - Prädikat - Struktur. z. B. : Sum man habeta zuuene suni. Ein Mann hatte 2 Söhne.

Wie in allen flektierenden Sprachen war die Wortstellung im Satz frei. Das Prädikat konnte im Ahd. im Aussagesatz sowohl an der zweiten Stelle als auch am Satzanfang und im Satzschluß stehen :

z. B. Araugta sich imo gotes engil." ( Es ) erschien ihm ein Engel Gottes. "

Alla thesa naht arbeitende niuuih ni gifiengumes.

" Die ganze Nacht haben wir gearbeitet und nichts gefangen ".

Es lassen sich bereits im Ahd einige neue Tendenzen in der Satzgestaltung verfolgen,

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die in der Folgezeit die Eigenart des deutschen Satzbaus prägten.

1) Die Tendenz zur Verbreitung der zweigliedrigen Satzstruktur auf den unpersönlichen und unbestimmten-persönlichen Satz ( mit den Pronomen es und man ).

2) Die Tendenz zur Entwicklung der Elemente der festen Wortstellung im Satz , vor allem zur Bindung der Stelle des Prädikats und zur Entwicklung der Umklammerung.

Diese Erscheinungen bestimmten weitgehend die Eigenart der Satzgestaltung in der deutschen Gegenwartssprache.

2. Schon die ersten ahd. Sprachdekmäler enthalten verschiedene Typen komplexer ( zusammengesetzter ) Sätze. Aber ihre Zahl ist gering im Vergleich zu der deutschen Gegenwartssprache. Sie entwickelten sich später, in der Folgezeit.

Die Satzverbindung hat im Ahd ebenso wie in der Gegenwartssprache zwei Hauptmodelle : konjuktionslose und konjuktionale Satzverbindung :

1) Einan kuning wei3 ih, hei3t her Hludwig.

2) Thanan tho Zacharias uuard gitruobit tha3 sehenti, inti fortha anafiel ubar inan. " Zacharias war verwirrt, das sehend, und Furcht überfiel ihn ".

Die gebräuchlichsten Konjuktionen waren inti, ioh = " ich ", ouh = "auch ", doh = "doch " abur = "aber", odo = "oder". Aber es gab noch keine kausalen und finalen Konjuktionalwörter wie denn, folglich, daher, darum, infolgedessen u.a.

Das Satzgefüge.

Das Ahd. besitzt Gliedsätze für alle Satzglieder, d.h. Subjekt, -Objekt-, Prädikativ-, Adverbial- und Attributsätze. Die Endstellung des Prädikats im Gliedsatz, was die Gegenwartssprache prägt, gilt im Ahd. noch nicht als Regel. Doch kam sie in den Gliedsätzen schon häufig vor :

Thu weist,tha3 ih thih minnon.

" Du weißt , daß ich dich liebe. "

Da die Endstellung des Prädikats nur in Gliedsätzen vorkommt, wird sie allmählich zum Prägemittel des Gliedsatzes.

Im Mhd. gab es wenige Neuerungen in der Entwicklung des Satzbaus. Nur die Anfansstellung des Prädikats im Aussagesatz war aus dem Gebrauch gekommen.

Die Herausbildung verschiedener literarischer Gattungen sowie der gelehrten Prosa und der Kanzlei - und Geschäftsprosa in der frühneuhochdeutschen Zeit, die politische und religiöse Literatur der Reformationszeit Luthers, die Bemühungen der Humanisten um die deutsche Sprache förderten die weitere Entwicklung der syntaktischen Struktur der deutschen Sprache. Es kamen neue Konjuktionen auf, es entstanden neue Modelle komplexer Sätze .

Bereits im XII-XIV Jh. wurde die Voranstellung von Adjektivien, Partizipien und Pronomen in den attributiven Wortgruppen vorherrschend.

Die Tendenz zur festen Stellung des Prädikats wurde erst im Ahd. zur Regel. Auch die verbalen Klammer entwickelte sich bis in die nhd. Zeit.

Über den Übergang von der doppelten Negation zur Gesamtnegation siehe bei Moskalskaja ( 112. Seite 228 )

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Thema XI

Der Wortschatz der deutschen Gegenwartssprache in

sprachgeschichtlicher Beleuchtung.

Die althochdeutschen Sprachdenkmäler zeugen davon, daß die deutsche Sprache schon in jener Zeit einen reichen Wortschatz besaß . Neben den Wörtern aus dem Bereich des alltäglichen Verkehrs besaß das Ahd. einen reichen Schatz von Wörtern aus dem Bereich des Geisteslebens, der Dichtung, der Viehzucht und des Ackerbaus, des Bau-, Rechts - und Heereswesens. In den ahd. Sprachdenkmälern kommt das ständige Wachstum des Wortschatzes im Zusammenhang mit der Entwicklung der feudalen Kultur, der klerikalen Bildung, des Staats-und Rechtswesens, mit der Übertragung zahlreicher lateinischer theologischer und philosophischer Schriften in die deutsche Sprache und der Schaffung der dazu notwendigen Terminologie zum Ausdruck.

Ðåôåðàò îïóáëèêîâàí: 3/10/2009